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   BGH, 13.10.2006 - AnwZ (B) 87/05   

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https://dejure.org/2006,36098
BGH, 13.10.2006 - AnwZ (B) 87/05 (https://dejure.org/2006,36098)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2006 - AnwZ (B) 87/05 (https://dejure.org/2006,36098)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - AnwZ (B) 87/05 (https://dejure.org/2006,36098)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05

    Zulässigkeit der Beteiligung Dritter am anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05).

    b) In Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung hat der Senat über die Beteiligung Dritter bereits mehrfach nach Maßgabe der Voraussetzungen für die Beiladung nach § 65 VwGO analog entschieden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 und 13. Oktober 2006, aaO).

  • BGH, 28.04.2008 - AnwZ (B) 17/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung durch

    Der Senat hat dies für das Zulassungsverfahren (BGHZ 171, 69, 71; Beschl. v. 13. Oktober 2006, AnwZ (B) 87/05, unveröff.) und für die Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof entschieden (Beschl. v. 28. Juli 2006, AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06, beide unveröff.).
  • BGH, 28.04.2008 - AnwZ (B) 18/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung durch

    Der Senat hat dies für das Zulassungsverfahren (BGHZ 171, 69, 71; Beschl. v. 13. Oktober 2006, AnwZ (B) 87/05, unveröff.) und für die Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof entschieden (Beschl. v. 28. Juli 2006, AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06, beide unveröff.).
  • BGH, 03.07.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Voraussetzungen der Beiladung im anwaltsgerichtlichen Verfahren betreffend den

    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05; Senatsbeschluss vom 27. November 2006 - AnwZ(B) 102/05, juris); die Vorschriften der Nebenintervention gemäß §§ 66 ff. ZPO sind hier nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 27. November 2006, aaO).
  • BGH, 28.04.2008 - AnwZ (B) 16/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beiladung durch

    Der Senat hat dies für das Zulassungsverfahren (BGHZ 171, 69, 71; Beschl. v. 13. Oktober 2006, AnwZ (B) 87/05, unveröff.) und für die Wahl zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof entschieden (Beschl. v. 28. Juli 2006, AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06, beide unveröff.).
  • BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/5
    Die Beteiligung Dritter an Verfahren über Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist, wie der Senat bereits entschieden hat, nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 65 VwGO zu beurteilen (SenatsBeschlusssse vom 28. Juli 2006 - AnwZ 1/06 und AnwZ 2/06; SenatsBeschlussss vom 13. Oktober 2006 - AnwZ(B) 87/05).

    b) In Zulassungssachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung hat der Senat über die Beteiligung Dritter bereits mehrfach nach Maßgabe der Voraussetzungen für die Beiladung nach § 65 VwGO analog entschieden (vgl. SenatsBeschlusssse vom 28. Juli 2006 und 13. Oktober 2006 aaO).

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